Prof. Dr. Paul W. Hertin
Rechtsanwalt
Paul W. Hertin ist einer der führenden Anwälte in Deutschland für Urheber- und Medienrecht. Er verfügt darüber hinaus über große Erfahrung in allen Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts.
Er berät in diesen Rechtsgebieten vor allem Urheber und Künstler sowie Unternehmen, die sich der Verwertung kreativer Leistungen verschrieben haben. Außerdem ist Autor der Monographie ‚Urheberrecht‘ (C.H. Beck) und Co-Autor in zahlreichen Publikationen zum Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrecht, u.a. im Handbuch der Musikwirtschaft.
Biografie
Paul W. Hertin hat in Münster studiert und wechselte im Anschluss daran nach Berlin in eine bereits damals angesehene Kanzlei für Urheberrecht, die heute seinen Namen trägt. Er wirkte dort an vielen Grundsatzstreitigkeiten, insbesondere zu urheberrechtlichen Fragestellungen mit.
Rechtsanwalt Hertin ist bei allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGHs in Zivilsachen zugelassen. Er ist außerdem berechtigt, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO), dem Europäisches Patentamt (EPA) und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) aufzutreten.