Arbeitnehmererfinderrecht

Unser Team zum Arbeitnehmererfinderrecht

Erfinder vs. Unternehmen

Das Arbeitnehmererfinderrecht betrifft zum einen diejenigen, die im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses als Erfinder tätig werden und zum anderen Unternehmen, Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtung, sowie StartUps, die innovativ tätig sind und bei denen eben solche Erfinder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Erfindungen machen.

Es gibt viele Einrichtungen, die im Tech-Bereich tätig sind und bei denen Innovationen und damit Erfindungen oder technisches KnowHow im allgemeinen sowie damit zusammenhängende Schutzrechte essentieller Bestandteil Ihres Business sind.

Ob Sie als einzelner Erfinder Fragen zu Ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis haben, oder aber als forschendes oder innovatives Unternehmen Beratungsbedarf oder handfeste Unterstützung im Umgang mit den im Unternehmen erfolgten Erfindungen benötigen – bei HERTIN & Partner sind Sie in den richtigen Händen.

Wir begleiten Sie durch die komplexe und schwierige – auch sehr formalistische – Welt des Arbeitnehmererfinderrechts.

Was wir für Sie tun

Unsere Beratung beginnt frühzeitig, schon wenn es um die Klärung der Frage geht, ob es sich überhaupt um eine Arbeitnehmererfindung handelt – oder nicht vielleicht um eine freie, unabhängige Erfindung.  Denn nur im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses gemachte Erfindungen unterliegen dem Arbeitnehmererfinderrecht.

Wir beraten hinsichtlich der Meldung und Inanspruchnahme von Arbeitnehmererfindungen, einer angemessenen Vergütung, Vergütungs- und Abfindungsvereinbarungen, zur Etablierung geeigneter Abrechnungssysteme für Arbeitnehmererfindungen u.v.m.

Bei uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner, der Sie ggf. auch in Streitigkeiten und Auseinandersetzungen vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindersachen beim Deutschen Patent- und Markenamt oder vor den zuständigen Landgerichten vertritt.