Urheber- und Medienrecht

Unser Team zum Urheber- und Medienrecht

Unsere Wurzeln

Im Urheber- und Verlagsrecht liegen die Wurzeln von HERTIN & Partner. Im Oktober 1945 eröffnete Dr. Friedrich Karl Fromm in Berlin die Kanzlei, deren Tradition wir heute noch pflegen und fortsetzen. Der damalige Schwerpunkt im Urheber- und Verlagsrecht erwarb sich bundesweit großes Ansehen und bildet heute noch einen wichtigen Teil unserer Arbeit.

Im Laufe der Jahre haben sich jedoch viele neue Aspekte des Urheberrechts ergeben und damit haben auch wir unsere Beratung angepasst an die Themen der Zeit, nämlich eine umfassende Beratung im Bereich der traditionellen sowie neuen Medien, Social Media, Internet, TV, Musik, Literatur und natürlich Kunst.

Langjährige Erfahrung

Unser reicher Erfahrungsschatz in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, einschließlich zahlreicher Muster- und Grundsatzverfahren, steht Ihnen als Mandant von HERTIN & Partner zur Verfügung. Wir beraten nicht nur, wir setzen Ihre Ansprüche auch durch bzw. verteidigen Sie gegen Angriffe Dritter, wie erstellen Gutachten, beraten im Lizenz-, Verlags- und Vertragsrecht und zu Vergütungsfragen gegenüber Ihren Vertragspartnern und Verwertungsgesellschaften u.v.m.

Ganz gleich, ob Sie selbst als Urheber oder Künstler kreativ tätig sind oder ob Sie die kreativen Leistungen anderer verwerten, bei uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner.